Forschungsförderung – Von Investigator Initiated Study bis Private Public Partnership

Diese Veranstaltung fand in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien statt

Die Fortbildungsveranstaltung vom 3. Oktober 2019 stand unter dem Motto Forschungsförderung, von Investigator Initiated Study (IIS) bis Private Public Partnership (PPP).

Mag. Astrid Pils und DI Iris Weinhub vom Forschungsservice der MedUni Wien gaben einen umfassenden Überblick über die Forschungsprogramme in Österreich und in der EU. Bei der Vielzahl der angebotenen Programme muss man „das Kleingedruckte“ immer genau beachten: Einmal dürfen im Projekt ausschließlich akademische Forschungsinstitutionen beteiligt sein, bei anderen wiederum ist die gemeinsame Antragstellung von Academia und Industriepartner sogar verpflichtend. Die Themenbereiche sind manchmal genau beschrieben (zB bei definierten Calls), in anderen Fällen bestehen hier große Freiräume. Auf europäischer Ebene bieten Projekte im Kontext von IMI (Innovative Medicines Initiative) sowie Horizon Europe 2021-2027 interessante Möglichkeiten, erfordern aber aufgrund der vielen erforderlichen Partner aus mehreren Ländern auch eine entsprechende „Logistik“. Allerdings werden gerade Projekte im Bereich der klinischen Forschung mit diesen Programmen fast gar nicht abgedeckt – eine große und sehr bedauerliche Lücke.

Prof. Thomas Pieber, Universitätsklinik Innere Medizin, MedUni Graz, beschrieb Forschungsförderung aus der Sicht eines akademischen Forschers. Gerade im Setting der klinischen Studien sieht er eine enge Zusammenarbeit zwischen Academia und pharmazeutischer Industrie als unabdingbar. Forschung ist eine wesentliche Aufgabe insbesondere der Universitätskliniken. Für erfolgreiche klinische Forschung ist eine passende Infrastruktur unabdingbar: angefangen von der fachlichen Expertise des Principal Investigators und seines Teams über grundlegende Aspekte wie KKS (Koordinationszentren für klinische Studien), Study Nurses und ein etabliertes Qualitätsmanagement System bis hin zur absoluten Grundvoraussetzung, dem passenden Patient*innen Pool. Außerdem muss zukünftig der digitalen Transformation im Gesundheitswesen die entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden – und auch den neuen Fragestellungen im Sinne von Kosten-Nutzen bzw. Wert neuer Therapieoptionen. Als erfolgreiches Beispiel für eine Public Private Partnership im Forschungssetting kann die CB Med genannt werden, ein Zentrum für Biomarkerforschung im Bereich der personalisierten Medizin.

Dr. Sylvia Nanz, Pfizer Corporation Austria GesmbH, ergänzte die Sicht der pharmazeutischen Industrie. Ein umfassender Austausch und eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen Academia und Industrie sind grundlegend, um die Forschung voranzutreiben, insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung und der frühen Konzeptentwicklung. Auch große Unternehmen müssen fokussieren und können nur kleine Teilbereiche mit ihren eigenen spezialisierten Forscherteams abdecken. Eine Kooperation mit der Academia bzw. Forschungsinstitutionen kann mit sog. Partnering Modellen bzw. PPP erfolgen oder auch im Rahmen der sog. Centers for Therapeutic Innovation, von der Industrie initiierten Forschungsnetzwerken, die als Open Innovation Models funktionieren. Darüber hinaus sind gezielte Unterstützungen unabhängiger Forschung möglich, wie zB Investigator Initiated Studies, General Research Grants, Quality Improvement Grants und auch Compund Transfer Programs.

Dr. Dominik Göbel, Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte, schloss die Veranstaltung mit seinem Vortrag zu Intellectual Property und Patenten ab. Im Kontext von Patenten muss man sich einen grundsätzlichen Punkt vor Augen halten: jegliche Publikation zu einer „Erfindung“, und ggf. auch nur die Erwähnung, das eine bestimmte Anwendung/ein Einsatz eines Wirkstoffes erfolgversprechend sein könnte, kann schon ausreichen, „ein Patent zu töten“, bevor man noch selber daran gedacht hat. Genau das sei auch der Grund, warum von Industriepartnern im Kontext von Forschungsförderungen/-unterstützungen meist gefordert wird, Manuskripte vor der Publikation zur Ansicht zu erhalten – und warum auf Geheimhaltungsklauseln so viel Wert gelegt wird. Im Fall von konkreten Erfindungen muss festgestellt werden, wer tatsächlich diese Erfindung gemacht hat, und daraus ergibt sich auch die Rechteeinräumung. Zur tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung einer Erfindung können z. B. Lizenzvereinbarungen mit der Industrie getroffen werden, da Universitäten selbst hier oft nicht die passenden Rahmenbedingungen (Produktion, Vermarktung) haben.

 

Priv. Doz. Dr. Johannes Pleiner-Duxneuner, Dr. Dominik Göbel, Dr. Sylvia Nanz, Prof. Thomas Pieber (von l nach r)
Koordinationszentrum für Klinische Studien, 1090 Wien, Kinderspitalgasse 15
Tel (+43-1)40160 25176, kks@meduniwien.ac.at, http://www.meduniwien.ac.at/kks